Impressum
Herausgeber
Kanzlei für Immobilienrecht
Harald Spöth
Herzog-Wilhelm-Straße 10
80331 München
Telefon: +49 (0) 89 - 51 51 88 03
Telefax: +49 (0) 89 - 51 51 88 05
E-Mail: info@rechtsanwalt-spoeth.de
Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Harald Spöth
Wir sind Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland) und gehören der folgenden Rechtsanwaltskammer an:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Tal 33, 80331 München
Inhaltlich
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (ab 01.07.2004)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Zuständige Aufsichtsbehörden sind für:
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
www.rak-muenchen.de/
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung für Frau Rechtsanwältin Machens sowie für die Rechtsanwälte Harald Spöth und Martin Sauer besteht bei der
HDI Gerling SXF 70-003675043/6100
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Beratungen im deutschen und europäischen Recht einschließlich der Inanspruchnahme vor deutschen und europäischen Gerichten, solange die Tätigkeiten nicht über ausländische Büros oder Kanzleien ausgeführt werden.
Für Steuerberater besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche
a) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts außereuropäischer Staaten mit Ausnahme der Türkei;
b) welche vor außereuropäischen Gerichten – mit Ausnahme der Gerichte der asiatischen Türkei – oder vor Gerichten der osteuropäischen Staaten Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Rumänien, Russische Förderation, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Weißrussland gelten gemacht werden;
c) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der unter b) genannten osteuropäischen Staaten, es sei denn, sie sind bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt;
d) welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
Webdesign und Programmierung
werbeagentur-munich.de
eMail: info@werbeagentur-munich.de
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